Anerkennung, Validierung & Nostrifizierung

Neue Curricula 2026

Informationen zu den Anerkennungsverordnungen und Äquivalenzlisten bezüglich der neuen Curricula 2026 finden Sie auf dieser eigens eingerichteten Sonderseite.

Anerkennung von Prüfungsleistungen

 Unterscheiden Sie:

In folgenden Fällen erfolgt die Anerkennung über das Kontaktformular:

  • Anerkennung von VorstudienPrüfungen und Lehrveranstaltungen, die an anderen österreichischen oder ausländischen Universitäten und Bildungseinrichtungen absolviert wurden.

In folgenden Fällen erfolgt die Anerkennung auf anderen Wegen:

  • Automatische Anerkennung bei Übertritten zwischen Studienplänen der Romanistik mit Anerkennungsverordnung: Gilt für die Übertritte von BA ohne Lehramt 2011 auf BA 2017, BA Lehramt 2014 auf BA 2017, Lehramt-Diplom auf BA Lehramt 2017 sowie für den Übertritt vom Lehramts-BA 2017 auf den Lehramts-BA 2017 mit identem UF im Falle eines Wechsels des zweiten Unterrichtsfachs: > Informieren Sie sich bitte hier über die Anerkennungsverordnungen.
  • Anerkennung von im Rahmen eines Erasmus-Aufenthalts erworbenen Studienleistungen werden über den/die jeweils Beauftrage/n abgewickelt. > Informieren Sie sich bitte hier.

 Anerkennungen - Anfragen

Detaillierte Informationen zu Kriterien und Ablauf finden Sie auf der Seite des Büros Studienpräses

 

Für Anfragen zum Thema Anerkennungen verwenden Sie bitte ausschließlich dieses Kontaktformular. 

Für die Bearbeitungen eines Anerkennungsansuchens brauchen wir immer die folgenden Dokumente:

- Ihr Ansuchen auf Anerkennung 

- die Excelliste (kein PDF!) der anzuerkennenden Leistungen

- Ihr aktuelles Studienblatt an der Universität Wien

- Ihr aktuelles Sammelzeugnis an der Universität Wien

Sie erhalten automatisch eine Bestätigung Ihrer Anfrage, diese wird intern weitergeleitet. Bei Anfragen werden Sie von der für Sie zuständigen Ansprechperson kontaktiert. Bei Anträgen auf Anerkennung werden Sie lediglich kontaktiert, falls Unterlagen unvollständig sind. Beachten Sie bei Ihren Planungen, dass zu den Stoßzeiten am Semesterende und Semesteranfang die Bearbeitung möglicherweise mehr Zeit beansprucht als während des Semesters oder in den Semesterferien. Beachten Sie: Die Entscheidung erfolgt ab der tatsächlich per Formular eingereichten Antragstellung innerhalb einer Frist von max. 2 Monaten und sie erfolgt mittels Bescheid. Bescheide werden ausschließlich digital zugestellt. Achten Sie darauf, dass das Datum auf dem Antragsformular auch dem Datum der tatsächlichen und vollständigen Einreichung aller Antragsunterlagen entspricht. Bitte sehen Sie davon ab, während der laufenden Frist den Bearbeitungsstand abzufragen.

 

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