Neues Lehramtsstudium ab WS 2026/27

Am 01.10.2026 treten die Curricula zum neuen Lehramtsstudium (BEd und MEd) in Kraft.
Allgemeine Informationen für Lehramtsstudierende zu

  • Studienaufbau
  • Zeitpunkt des Umstiegs
  • Umstiegsprozess (Unterstellung) 
  • Studienbeitrag, Toleranzsemester, …

finden Sie auf der Website des Lehramts.

Sie müssen nicht umsteigen. Sollten Sie sich aber dazu entscheiden: Die Unterstellung ist verbindlich und kann nicht rückgängig gemacht werden. Die Beantragung zur Unterstellung ist ab 03.08.2026 auf der zentralen Webseite möglich.

Die neuen Lehramtscurricula an der Romanistik

  • Anerkennungsverordnung für BA und MA neu (PDF)
  • Eine Äquivalenzliste (Welche LVen des neuen Lehramts gelten für das "alte"?)erscheint bis spätestens September

 Zu Ihrer Unterstützung

 Wichtige Hinweise für Lehramtsstudierende an der Romanistik

  • Die Anerkennungsverordnung (AVO) gilt auch dann, wenn Sie den BA bereits abgeschlossen haben und im MA alt inskribiert sind. D.h. Sie steigen ggfs. auf MA neu um und § 3 der AVO gilt für Sie gleichermaßen.
  • Falls Sie die StEOP-Modulprüfung Sprachwissenschaft/Fachdidaktik im BA alt bereits absolviert haben und einen Umstieg auf BA neu planen, wird dringend empfohlen, die Einführungs-VO in die Literaturwissenschaft noch vor dem Umstieg zu absolvieren - andernfalls müssen Sie im BA neu die gesamte StEOP-Modulprüfung neu ablegen.
  • Die fachdidaktische AR 4 wird im neuen Curriculum nicht angerechnet. Dennoch wird ihr freiwilliger Besuch aus fachlichen Gründen empfohlen, denn die inhaltlich, formal und sprachlich adäquate Erstellung von Schularbeiten und deren Beurteilung sowie die rechtskonforme Beurteilung der schriftlichen Reife- und Diplomprüfung gehören zu den Kernaufgaben von Lehrer*innen lebender Fremdsprachen.