Koordination der Prüfungstermine

Nachdem die wissenschaftliche Arbeit im StudienServiceCenter (SSC) eingereicht wurde und alle Voraussetzungen für eine Anmeldung zur Masterprüfung erfüllt wurden (zum Zeitpunkt der Anmeldung muss der Prüfungspass bzw. müssen die Prüfungspässe (bei Lehramt) am StudienServiceCenter (SSC) aufliegen und die wissenschaftliche Arbeit muss bereits positiv beurteilt worden sein), melden Sie sich mit dem Formular „Anmeldung zur Diplom-/Magister-/Masterprüfung (SL/P2)“, das Sie hier herunterladen können, direkt im StudienServiceCenter (SSC) der Philologisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät für die mündliche Abschlussprüfung an. 

Eine Liste der in Frage kommenden Prüfer/innen mit Lehrbefugnis, die auch Vorsitze übernehmen, finden Sie hier.

Selbstverständlich muss die/der Vorsitzende vorher gefragt werden, ob sie/er bereit ist, den Vorsitz zu übernehmen. Bei Zusage vereinbaren Sie einen Prüfungstermin mit dem Prüfungssenat (Erstprüfer/in bzw. Betreuer/in + Zweitprüfer/in + Vorsitzende/r).

Die Termine für kommissionelle mündliche Abschlussprüfungen müssen von den Studierenden selbst koordiniert werden.

 Masterprüfung - allgemeiner Rahmen

Die Masterprüfung ist immer eine kommissionelle Prüfung.
Die beteiligten Personen, die bei der Prüfung  anwesend sein müssen, sind:

  1. ein/eine Erstprüfer_in
  2. ein/eine Zweitprüfer_in 
  3. ein Vorsitz (für die beiden letzten, siehe Liste); bei Bedarf kann Ihr/e Erstbetreuer_in Sie bei der Suche unterstützen und Vorschläge machen). 

Ablauf der Masterprüfung für das LA und der Masterprüfung Romanistik

Eine MA-Prüfung dauert ca. 60 Minuten.

Nach der Eröffnung der Prüfung durch die/den Vorsitzende/n:

1. Teil/Defensio (20 Min):
Power Point und/oder Handout möglich, technische Modalitäten bitte vorher klären.
2. Teil (20 Min): Prüfungsteil der/s Erstprüferin/s 
3. Teil (20 Min) Prüfungsteil der/s Zweitprüferin/s

Die genauen Themen der Prüfungsteile sind mit den Prüferinnen und Prüfern zu definieren.

Siehe auch:

Teilcurriculum für die Unterrichtsfächer Französisch, Italienisch, Spanisch im Rahmen des Masterstudiums zur Erlangung eines Lehramts im Bereich der Sekundarstufe (Allgemeinbildung) im Verbund Nord-Ost

§ 4 Masterprüfung (1) […] (2) Die Masterprüfung ist eine Defensio und die letzte Prüfung vor dem Studienabschluss. Sie umfasst a) die Verteidigung der Masterarbeit einschließlich der Prüfung über deren wissenschaftliches Umfeld und b) eine Prüfung aus einem Bereich des zweiten Unterrichtsfaches. Die gesamte Prüfung soll auch professionsrelevante Aspekte berücksichtigen. 

Curriculum für das Masterstudium Romanistik (Version 2017)

§ 7 Masterprüfung (1) […] (2) Die Masterprüfung ist eine Defensio einschließlich einer Prüfung über das wissenschaftliche Umfeld der Masterarbeit sowie eine Prüfung, die zwei Fächer umfasst. Das erste dieser Prüfungsfächer ist aus der wissenschaftlichen Säule zu wählen, in der die Masterarbeit verfasst wurde (Sprach-/Literatur-/Medien-/Landeswissenschaft). Das zweite Prüfungsfach ist aus einer der drei anderen Säulen zu wählen. Die Prüfung findet in der studierten Zielsprache statt. Die Beurteilung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Satzung. (3) Die Masterprüfung hat einen Umfang von 3 ECTS-Punkten.

Allgemeines Curriculum für das Masterstudium zur Erlangung eines Lehramts im Bereich der Sekundarstufe (Allgemeinbildung) im Verbund Nord-Ost

§ 2a Sonderbestimmungen für Master-Erweiterungsstudien. Wird ein Unterrichtsfach als Master-Erweiterungsstudium studiert, so ist das Master-Teilcurriculum für dieses Unterrichtsfach zu absolvieren. […]  Als Masterprüfung ist anstelle der Defensio eine Gesamtprüfung aus einem Prüfungsfach des jeweiligen Unterrichtsfaches im Ausmaß von 2 ECTS-Punkten abzulegen. Die Gesamtprüfung ist die letzte Prüfung vor dem Abschluss des Master-Erweiterungsstudiums.

Die Masterprüfung im Erweiterungsstudium Lehramt besteht aus 

  1. ein/eine Prüfer_in des UF
  2. einem/einer Vorsitzenden

Studierende suchen selbst, nicht über die SSSt, einen Vorsitz, die Einreichung der Unterlagen für den Prüfungspass erfolgt im SSSt, die Anmeldung zur Masterprüfung erfolgt über das SSC