Anerkennung von Prüfungsleistungen

Bitte beachten Sie, dass am 1. Oktober 2022 Änderungen im Studienrecht in Kraft getreten sind. Seither gilt ein neuer Fristenlauf, der auch alle bereits zugelassenen Studierenden betrifft: Die Anerkennung für bereits VOR der Zulassung absolvierte Prüfungen, andere Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen ist bis spätestens Ende des zweiten Semesters des Studienverlaufs zu beantragen.
Nähere Informationen finden Sie hier.

 Unterscheiden Sie:

In folgenden Fällen erfolgt die Einreichung über das Kontaktformular, die Bescheide werden ausschließlich digital zugestellt.
Detaillierte Informationen zu Kriterien und Ablauf finden Sie auf der Seite des Büros Studienpräses; bitte beachten Sie auch die erforderlichen Formulare.

Andere Anerkennungen:

  • Automatische Anerkennung bei Übertritten zwischen Studienplänen der Romanistik mit Anerkennungsverordnung: Gilt für die Übertritte von BA ohne Lehramt 2011 auf BA 2017, BA Lehramt 2014 auf BA 2017, Lehramt-Diplom auf BA Lehramt 2017 sowie für den Übertritt vom Lehramts-BA 2017 auf den Lehramts-BA 2017 mit identem UF im Falle eines Wechsels des zweiten Unterrichtsfachs: > Informieren Sie sich bitte hier über die Anerkennungsverordnungen.
  • Anerkennung von im Rahmen eines Erasmus-Aufenthalts erworbenen Studienleistungen werden über den/die jeweils Beauftrage/n abgewickelt. > Informieren Sie sich bitte hier.
  • Für die Genehmigung der Freien Wahlfächer (Lehramt Diplom) wenden Sie sich bitte an Dr. Anke GLADISCHEFSKI.

 Anerkennungen - Anfragen

Für Anfragen zum Thema Anerkennungen verwenden Sie bitte ausschließlich dieses Kontaktformular. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Unterlagen gleich mitzuschicken: Studienblatt, Sammelzeugnis, evtl. bereits den Antrag und die Excel-Datei (in diesem Fall markieren Sie bitte die in der Excel-Datei aufgeführten anzuerkennenden Leistungen in Ihrem Sammelzeugnis gelb).

Sie erhalten automatisch eine Bestätigung Ihrer Anfrage, diese wird intern weitergeleitet, Sie werden von der für Sie zuständigen Ansprechperson kontaktiert. Beachten Sie bei Ihren Planungen, dass zu den Stoßzeiten am Semesterende und Semesteranfang die Bearbeitung möglicherweise mehr Zeit beansprucht als während des Semesters oder in den Semesterferien. Beachten Sie: Die Entscheidung erfolgt ab der tatsächlich per Formular eingereichten Antragstellung innerhalb einer Frist von max. 2 Monaten und sie erfolgt mittels Bescheid. Bitte sehen Sie davon ab, während der laufenden Frist den Bearbeitungsstand abzufragen.

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