Validierung

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  • Was kann validiert werden?

    Seit 01.10.2022 können berufliche und außerberufliche Qualifikationen für das Studium anerkannt werden, wenn deren Lernergebnisse vorher validiert wurden.

    Nach Auskunft des Büros des Studienpräses können nur die innerhalb des Studienplans vorgesehenen Leistungen validiert werden, d.h. außercurriculare Leistungen wie Einstufungstests, Aufbaukurs oder bei der Zulassung vorgegebene Erweiterungsprüfungen können nicht validiert werden.

    Rechtsgrundlage ist die Verordnung des Studienpräses zur Durchführung von Anerkennungsverfahren und Validierungen.

  • Welche Frist ist zu beachten?

    Die Anerkennung von Prüfungen, anderen Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen, die vor der Zulassung des Studiums, für das anerkannt werden soll, absolviert wurden, ist bis spätestens Ende des zweiten Semesters ab der Erstzulassung zu beantragen.

    Der Antrag auf Validierung muss innerhalb dieser Zwei-Semester-Frist gestellt werden, um eine fristgerechte Anerkennung zu ermöglichen. Nach Ablauf der Zwei-Semester-Frist ist eine Validierung und anschließende Anerkennung nicht mehr zulässig.

  • Wie läuft das Validierungsverfahren ab?

    Der Validierungsprozess ist vor einer allfälligen Anerkennung zu durchlaufen.

    Das ausgefüllte und signierte Validierungsformular ist inkl. aller erforderlichen Unterlagen an die StudienServiceStelle zu übermitteln. Dies ist ausschließlich via Kontaktformular möglich!

    Die Studienprogrammleitung sichtet Ihre Unterlagen und informiert Sie über die weiteren Schritte.

    Download:

    Nächste Schritte:

    • Wird die Validierung durch die SPL abgelehnt, muss die laut Curriculum angebotene Lehrveranstaltung regulär absolviert werden.
    • Wird die Validierung durch die SPL bestätigt, folgt ein Antrag auf Anerkennung (s. nächster Schritt A).
    • Die SPL kann unter Umständen aber auch Maßnahmen anordnen (s. nächster Schritt B).
  • A: Validierung der Qualifikation

    Wenn die Validierung durch die SPL bestätigt wurde, ist wie folgt vorzugehen:

    Füllen Sie entsprechend der Validierung den korrekten Antrag auf Anerkennung aus und übermitteln Sie ihn gemeinsam mit dem Validierungsformular, welches von der SPL bestätigt sein muss, per Kontaktformular.

    Die SSSt wird die Anerkennung durchführen und Ihnen den Anerkennungsbescheid auf Ihren u:account zukommen lassen. Der Prozess der Anerkennung kann ab Antragstellung (der Anerkennung, nicht der Validierung!) bis zu 8 Wochen in Anspruch nehmen.

  • B: Anordnung von Maßnahmen durch die SPL

    Wenn die SPL Maßnahmen anordnet, werden Sie zunächst von der SSSt über die Maßnahme informiert, die absolviert werden soll.

    Sie kontaktieren die*den Lehrende*n und vereinbaren einen Termin. Der*die Lehrende*r schickt das ausgefüllte Protokoll, welches das Ergebnis der absolvierten Maßnahmen beinhaltet, an die SSSt.

    Die SPL entscheidet dann, ob die Validierung erfolgen kann oder nicht. Wenn ja, wird ein Antrag auf Anerkennung gestellt (siehe A).