Studieren im Ausland

Interessieren Sie sich für ein Auslandsstudium? Informieren Sie sich am besten hier über die verschiedenen Austauschmöglichkeiten.

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu den ERASMUS-Programmen. Lesen Sie die Informationen aufmerksam. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die FachkoordinatorInnen unserer Studienrichtung.

Bitte lesen sie auch die Informationsblätter und Checklisten des International Office sorgfältig durch. Diese Dokumente enthalten wichtige allgemeine (nicht studienrichtungsspezifische) Informationen. Sie finden diese im rechten Randinhalt unter "Quick Info".

 

 

1. Studienplätze

Voraussetzung für einen Erasmus-Studienaufenthalt sind Abkommen unserer Studienrichtung mit Universitäten im Ausland. Eine Übersicht über sämtliche Studienplätze in Frankreich, Belgien, Schweiz, Italien, Spanien, Portugal und Rumänien, wer die jeweils zuständige Ansprechperson in unserem Institut ist und wie Sie sie erreichen können, finden Sie hier:

Studienplätze und Koordinator/innen

Kontaktmöglichkeit und Erreichbarkeit unserer Koordinator/innen am Institut

2. Voraussetzungen

Das ERASMUS-Programm richtet sich an ordentliche Studierende der Universität Wien, die sich zum Zeitpunkt des Antritts frühestens im 3. Semester der relevanten Studienrichtung befinden. Es liegt aber auch in Ihrer Verantwortung einzuschätzen, ob Sie weit genug fortgeschritten für einen Auslandsaufenthalt sind.
In der Romanistik gelten darüber hinaus folgende Voraussetzungen:

  • Bachelor: absolvierte Erweiterungsmodule
  • Lehramt: STEOP + 10 ECTS

Beachten Sie unbedingt, dass auch für im Ausland absolvierte Lehrveranstaltungen die curricularen Voraussetzungen zu beachten sind. So kann z.B. nur dann ein Seminar anerkannt werden, wenn Sie auch in Wien die Voraussetzungen zum Besuch eines Seminares erfüllen.

3. Bewerbungsfristen

In der Hauptvergabephase werden Plätze für das Wintersemester, das Sommersemester oder für das ganze Studienjahr vergeben. Restplätze für das Sommersemester werden im Zuge der Restplatzvergabe vergeben. 

Es gelten folgende Fristen:

Hauptvergabe:

  • Ausschreibung der Plätze ab: 15. Jänner
  • Allgemeine Bewerbungsfrist: 5. März
  • Nominierungsfrist: 15. März 
  • Nachnominierungsphase: 15. bis 22. März

Restplatzvergabe:

  • Ausschreibung der Plätze ab: 15. September
  • Allgemeine Bewerbungsfrist: 5. Oktober
  • Nominierungsfrist: 15. Oktober
  • Nachnominierungsphase: 15. bis 22. Oktober

4. Bewerbungsprozedere

Bewerbung in Mobility Online anlegen

Mobility Online ist ein Online-Tool, in dem Bewerbungen angelegt und Auslandsaufenthalte administriert werden. Wenn Sie sich in unserer Studienrichtung um einen Austauschplatz bewerben möchten, müssen Sie eine Bewerbung in Mobility Online anlegen und Ihre Antragsdokumente dort hochladen.

Als erstes nehmen Sie Kontakt zu dem/der Fachkoordinator/in auf, der/die für den von Ihnen gewünschten Studienplatz zuständig ist.

Im Anschluss laden Sie folgende Unterlagen bei Mobility Online hoch:

  • Motivationsdarstellung im Umfang von ein bis zwei Seiten
    (Warum streben Sie einen Studienaufenthalt an einer ausländischen Universität an, was erwarten Sie sich in wissenschaftlicher und persönlicher Hinsicht von einem solchen Aufenthalt?)
  • Sammelzeugnis
  • Identitätsnachweis

Sie legen dabei pro Studienrichtung eine Bewerbung mit maximal 3 Präferenzen an.

Auswahlkriterien

  1. formale Voraussetzungen sind erfüllt
  2. Hauptfachstudierende vor Studierenden anderer Studienrichtungen, die eine romanische Sprache nur im Rahmen der freien Wahlfächer bzw. eines Erweiterungscurriculums studieren
  3. Höhersemestrige vor Studierenden mit geringerer Semesteranzahl
  4. Notendurchschnitt
  5. Motivation

Nominierung

Im nächsten Schritt werden Sie von Ihrem/Ihrer Fachkoordinator/in für den Auslandsaufenthalt nominiert. Die nominierten Studierenden werden durch das International Office per Email verständigt und erfahren dann, welche Unterlagen Sie einreichen müssen. 

5. Kurswahl und Learning Agreement

Learning Agreement

Detaillierte Informationen zum Learning Agreement, in dem festgelegt wird, welche Lehrveranstaltungen in welchem Umfang von ECTS Sie während Ihres Auslandsaufenthalts absolvieren werden, finden Sie auf der Seite des International Office. Das Learning Agreement erstellen Sie direkt aus Ihrem Workflow in Mobility Online.

Informieren Sie sich über das Lehrangebot an Ihrer Gastuniversität und vergleichen Sie den dortigen Studienplan mit unserem und besprechen Sie das geplante Programm mit Ihrem/Ihrer Fachkoordinator/in. Im Anschluss laden Sie das ausgefüllte Learning Agreement bei Mobility Online hoch: Es wird von dem/der Koordinator/in geprüft und von der SPL unterzeichnet. Achtung: Das Learning Agreement ist nur gültig mit der Unterschrift der SPL

Informieren Sie sich bei Ihrer Gastuniversität, wann das Learning Agreement vorgelegt werden muss. Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass Ihre Gastuniversität das Learning Agreement rechtzeitig erhält (normalerweise im Zuge Ihrer Anmeldung an der Partneruniversität). Sollte die Gastuni das Learning Agreement nicht bei der Anmeldung verlangen, schicken Sie bitte selbstständig einen Scan des Learning Agreement zur Unterzeichnung an die Gastuniversität. Anschließend laden Sie das von der Gastuniversität unterschriebene Learning Agreement in Mobility Online hoch.

ECTS und Lehrveranstaltungen

Prinzipiell sollten pro ERASMUS-Semester Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 30 ECTS absolviert werden. Um einen ERASMUS-Zuschuss zu erhalten, müssen Sie in jedem Fall mindestens 3 an der Universität Wien anerkannte ECTS pro Monat erbringen. Dies ist die absolute Mindestforderung, die nicht unterschritten werden darf. Sollte dies der Fall sein, muss das Stipendium zurückgezahlt werden. 

Sollte Ihr Auslandsaufenthalt der Abfassung Ihrer Masterarbeit oder Dissertation dienen,wird dies im Learning Agreement durch die Angabe des Titels und die Unterschrift des Betreuers/der Betreuerin bestätigt. In diesem Fall müssen Sie in der Regel keine Lehrveranstaltungen absolvieren -- beachten Sie aber, dass einige Gastuniversitäten dennoch die Absolvierung einzelner Lehrveranstaltungen verlangen können.

Informieren Sie sich bei Ihrer Gastuniversität, welche Lehrveranstaltungen Sie als Incoming-Studierende absolvieren dürfen. Um die Kurswahl zu erleichtern, empfiehlt es sich, Wahlfächer/Alternative Erweiterungen (max. 15 ECTS) für den ERASMUS-Aufenthalt aufzusparen. In unserer Studienrichtung gelten für die Kurswahl folgende Vorgaben:

  • Inhalt der LV (Unterscheidung der Prüfungsfächer Sprachbeherrschung - Linguistik - Literaturwissenschaft - Landeswissenschaft - Medienwissenschaft sowie entsprechendes Niveau). Alle LVen, die Sie für den Bachelor, für den Master bzw. für den 2. Studienabschnitt anerkennen lassen wollen, müssen daher an der Gastuniversität für das 3., 4., oder 5. Studienjahr bestimmt sein.
  • Die Sprachübung F5/S5/I5/P5/R5 bzw. FA/SA/IA/PA/RA findet man eventuell bei den Germanisten (Übersetzung in beide Richtungen!).
  • Nur unter bestimmten Voraussetzungen werden anerkannt: abschließende Sprachkurse (Notendurchschnitt im Sammelzeugnis) und BA-Seminare (zusätzliche Kontrolle durch eine qualifizierte Lehrperson).
  • Nicht anerkannt werden Kurse bei Sprachschulen; ebenso nicht BA Lehramt VO Fachdidaktik (StEOP) und AR 3 und AR4.
  • Soll eine Lehrveranstaltung als (BA-)Seminar anerkannt werden, muss an der Gastuniversität im Rahmen der LV eine schriftliche Arbeit verfasst und korrigiert werden.
    An Universitäten der romanischen Länder gibt es aber meist keinen LV-Typus Seminar/Proseminar/BA-Seminar. Wenn ein/e Professor/in bereit ist, eine Arbeit zu betreuen und zu korrigieren, ist eine Anerkennung als PS/SE bzw. BA-Seminar möglich. Nach der Rückkehr muss die Arbeit vorgelegt werden. Diese wird nur mehr formal überprüft: nach Themenstellung, Umfang (PS 15-20 Seiten, SE 25-30 Seiten, BA-Seminar 40 Seiten), wiss. Apparat (methodischer Einleitung und Quellennachweisen). Die Arbeit muss sichtbar korrigiert und beurteilt sein. Die Note des/der ausländischen Kollegen/in wird übernommen.

Weitere Hinweise

  • Im geplanten Kursprogramm müssen Sie auf eine möglichst große Übereinstimmung von ECTS und Inhalten, z.B. Dauer und Inhalt von Sprachkursen, achten.
  • Im Learning Agreement dürfen nicht mehr Kurse stehen, als das Curriculum in dem Bereich vorsieht; freiwillige Absolvierung von weiteren Kursen natürlich möglich.
  • LV im Rahmen der Wahlfächer (FWF) im LA: romanistische Vertiefungen und auch reguläre Sprachkurse (keine Vorbereitungskurse unter Niveau B1).
  • Erweiterungscurricula nur über Anerkennung in Wien durch die anbietende SPL; gewählte Lehrveranstaltungen bei BA Lehramt bis maximal 10 ECTS für beide Unterrichtsfächer.
  • Überzählige ECTS von LV des Hauptstudiums können als Alternative Erweiterung oder als FWF anerkannt werden.

Für die Umrechnung der Noten steht für alle Gastländer eine Tabelle zur Verfügung.

Änderungen im Learning Agreement

Da das Vorlesungsverzeichnis an Ihrer Gastuniversität in den meisten Fällen erst kurz vor Semesterbeginn feststehen wird, ist es verständlich, wenn Sie Ihr Kursprogramm später noch einmal abändern müssen. Änderungen müssen Sie der Studienprogrammleitung bekanntgeben, um die Anerkennung nach Ihrer Rückkehr sicherzustellen.

Für Änderungen erstellen Sie direkt aus Mobility Online ein Learning Agreement During the Mobility, in dem Sie die geänderten Kurse angeben und dann an die SPL zur Unterschrift übermitteln. Informieren Sie sich bitte auch über das Änderungsprozedere an Ihrer Gastuniversität. Das von SPL und Gastuniversität unterzeichnete Learning Agreement During the Mobility laden Sie in Mobility Online hoch.

6. Anerkennung

Für die Anerkennung der während Ihres Aufenthalts absolvierten Lehrveranstaltungen sind folgende Schritte zu befolgen:

  1. Erstellen Sie aus Mobility Online das Learning Agreement und schicken Sie es gemeinsam mit dem Sammelzeugnis der Gastuniversität (Transcript of Records) sowie dem Antrag auf Anerkennung an folgende Adresse: studium.romanistik@univie.ac.at
    (Verwenden Sie dabei ausschließlich Ihre unet-Mailadresse!)
  2. Sie erhalten dann von der StudienServiceStelle Romanistik entweder einen Auftrag zur Nachbesserung oder einen Anerkennungsbescheid.
  3. Diesen Bescheid laden Sie dann gemeinsam mit dem Transcript of Records in Mobility Online hoch. Fristen für die Anerkennung:
    - 2 Monate nach der Rückkehr aus dem Ausland
    - Studierende, deren Aufenthalt im Juni oder später endet: 15. November